Heizen mit Holz

Zulässige Brennstoffe
Wenn Sie Ihre handbeschickte Feuerungsanloge mit Holz befeuern, dann darf
nur Holz eingesetzt werden, welches nach der Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen und nach Angaben des Herstellers für Ihre Feuerungsanlage
geeignet ist. Nach dieser Verordnung ist das Verbrennen von
naturbelassenem, lufttrockenem Holz einschließlich anhaftender Rinde und
Presslingen aus naturbelassenem Holz zulässig. Welche der zulässigen Brennstoffe
nach Angaben des Herstellers für die Feuerung geeignet sind, entnehmen
Sie bitte der Bedienungsanleitung der FeuerungsanIage.


Unzulässige Brennstoffe
Der Einsatz von lackierten, beschichteten oder verleimten Hölzern, Spanplatten
und Abfällen wie z. B. Kunststofffolien oder gebrauchte Holzpaletten ist im
privaten Hausbrand verboten. Auch Papiere und Pappen (z. B. alte Zeitungen
oder Eierkartons) sind aufgrund der darin enthaltenen Farbstoffe und Bindemittel
unzulässig. Die Verbrennung solcher Materialien setzt Schadstoffe frei
und schadet sowohl ihrer Gesundheit als auch Ihrer Feuerungsanlage. Bitte
verzichten Sie im eigenen Interesse auf den Einsatz unzulässiger Brennstoffe.