1. Bedarfsausweis
Der so genannte Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften unter standardisierten Rahmenbedingungen. Die ermittelten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Verhalten der Nutzer. Die Modernisierungsempfehlungen nehmen Bezug auf die vorhandene Bausubstanz und können konkret auf Schwachstellen des Gebäudes hinweisen.
2. Verbrauchsausweis
Der einfachere und günstigere Verbrauchsausweis beurteilt den Energieverbrauch eines Gebäudes aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs seiner Bewohner oder Nutzer. Über die Heiz- und Warmwasserkosten oder andere Verbrauchsdaten wird der Energieverbrauchskennwert für Endenergie des Gebäudes ermittelt und klimabereinigt, um starke Witterungseinflüsse bei der Bewertung auszugleichen.
Beide Ausweise beurteilen die Energieeffizienz anhand von Vergleichswerten. Die Kennwerte beider Ausweisarten können beim gleichen Gebäude deutlich voneinander abweichen. Der
Verbrauchskennwert im Verbrauchsausweis ist in der Regel niedriger als die Energiebedarfskennwerte des Bedarfsausweises. Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht seit dem 1.
Oktober 2008 unabhängig von ihrem Baujahr nur noch für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit weniger Wohneinheiten gilt die Wahlfreiheit nur, sofern der Bauantrag
nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten mit länger zurückliegendem Bauantrag müssen Bedarfsausweise erstellt werden. Jedoch gibt es
auch hierfür Ausnahmen: Wahlfreiheit besteht ebenso bei den Gebäuden, die bei ihrer
Fertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllten oder die durch Modernisierung auf diesen Stand gebracht wurden.